Patientenberatung Rhein-Neckar

Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Die Patientenberatung Rhein-Neckar beim Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V. ist eine unabhängige Patientenberatungsstelle im Raum Mannheim, die zu medizinischen Themen und zur Patientenverfügung berät sowie Informationen zur Vorsorgevollmacht bietet.

Wir sind Mitglied in der BAGP (BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen).

Offene Sprechzeiten (für telefonische oder persönliche Kurzauskünfte):

Dienstag 10-12 Uhr und Donnerstag 14.30-16.30 Uhr

Individuelle Beratungstermine: nach Vereinbarung.

Telefon: 0621 / 336 97 25

E-Mail: info@patientenberatung-rhein-neckar.de

Patientenberatung Rhein-Neckar
beim Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V.
Max-Joseph-Str. 1
68167 Mannheim

Der Zugang zur Beratungsstelle ist barrierefrei. Unsere Räume befinden sich im 4. Obergeschoss, ein Fahrstuhl ist vorhanden. Alle Informationen in kompakter Form finden Sie auf unserer Übersicht mit den Kontaktdaten im pdf-Format.

Die maßgeblichen Patientenorganisationen, zu der u.a. die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen (BAGP) gehören, haben eine gemeinsame Erklärung abgegeben zur Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD). Mit Sorge wird darin die derzeitige Situation der UPD gesehen. Allerdings könnte unter anderen Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2022 eine neue UPD im Dienste der Patienteninnen und Patienten entstehen. Mehr Informationen in der gemeinsamen Erklärung.

Das Beratungsteam

Dr. Gökçe Karakaş
Beratender Arzt

Jahrgang 1964, Allgemeinmediziner, langjährige hausärztliche Tätigkeit in einer Schwerpunktpraxis für Schmerztherapie in Ludwigshafen.

 

Dr. Karakaş ist seit Februar 2008 als beratender Arzt für die Patientenberatung tätig mit den Schwerpunkten Medizinische Beratung und Beratung zur Patientenverfügung.

Dr. Michael Cremer
Arzt, ehrenamtlicher Mitarbeiter

Arzt für Allgemeinmedizin, ärztlicher Psychotherapeut, Arzt für Naturheilverfahren, Umweltmedizin, mehrfache ehrenamtliche Tätigkeit als Arzt in Afrika.

Nach der Assistenzarztzeit in innerer Medizin, Anästhesie, Chirurgie und Psychiatrie war er 30 Jahre als Hausarzt und Psychotherapeut in Mannheim-Vogelstang niedergelassen.

Beratungsschwerpunkte sind die  medizinische Beratung und die Beratung zur Patientenverfügung.

Tipps + Informationen

 

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Wenn Sie persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen schriftlich niederlegen, kann dies als Ergänzung und Auslegungshilfe für Ihre Patientenverfügung dienen.

Die Patientenverfügung richtet sich an die Ärzte und das Behandlungsteam und wird erst wirksam, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu Behandlungen direkt kund zu tun.

Besonders wichtig sind die bevollmächtigten Personen. Diese müssen in der Lage sein, die in der Patientenverfügung geäußerten Wünsche, Werte und Verfügungen zu vertreten. Bei der Benennung ist zu bedenken, dass nahestehende Menschen in kritischen Situationen besonders schweren Belastungen und Konflikten ausgesetzt sein können. Die bevollmächtigten Personen müssen ausreichend informiert sein.

Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass Festlegungen für bestimmte ärztliche Maßnahmen verbindlich sind, wenn die konkreten Inhalte mit der aktuellen Situation übereinstimmen. Keine vagen oder umgekehrt juristisch zu eng formulierten Aussagen.

Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, empfiehlt es sich, die Patientenverfügung vor allem auf die konkrete Krankheitssituation zu beziehen.

Sie sind aber nicht ein für alle Mal an Ihre schriftliche Patientenverfügung gebunden. Diese kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Die Patientenverfügung sollten Sie bei Änderung Ihrer gesundheitlichen Situation und/oder Ihrer persönlichen Verhältnisse anpassen. Spätestens nach 2 Jahren sollten Sie durch Unterschrift bestätigen, dass die Verfügung noch Ihren Vorstellungen entspricht.

Vor dem Erstellen Ihrer Patientenverfügung raten wir Ihnen, eine fachliche und medizinische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Beratung und Informationen

Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V.
Patientenberatung Rhein-Neckar
Dr. Gökçe Karakas
Max-Joseph-Straße 1, 68167 Mannheim
Tel. 336 97 25

Finanzierung und Spenden

Die Gründung der Patientenberatung wurde 2007 ermöglicht durch die Förderung der ARD Fernsehlotterie „Ein Platz an der Sonne“. Seit Oktober 2009 finanziert sich die Patientenberatung Rhein-Neckar ausschließlich aus Spenden, über Sponsoring oder aus Bußgeldern. Das Beratungsangebot wird seit 2011 durch eine Spende der Fa. Fuchs Petrolub AG und der Familie Dr. Manfred und Lilo Fuchs unterstützt.

Mit Ihrer Spende an die Patientenberatung unterstützen Sie:

  • dass Ratsuchende, insbesondere chronisch kranke und behinderte Menschen sowie deren Angehörige, eine unabhängige ärztliche Beratung erhalten können.
  • dass Ratsuchende mit komplizierten gesundheitlichen Sachverhalten, für die in Arztpraxen oder Kliniken häufig wenig Zeit bleibt, angehört, unterstützt und begleitet werden.
  • dass Ratsuchende, insbesondere ältere und finanziell schlechter gestellte Menschen, die sich im Gesundheitssystem nicht zurechtfinden bzw. überfordert sind, kostenlos einen unabhängigen Lotsen an die Seite gestellt bekommen.
Selbstverständlich können Sie von uns eine Spendenquittung erhalten. Bitte fragen Sie diese bei Ihrer Spende an. Oder informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten der Unterstützung. Wir sagen danke für Ihre Spende und Unterstützung!

Spendenkonto

Förderverein Radio RUMMS & Co e.V. Stichwort: Patientenberatung IBAN: DE98 6709 0000 0085 7145 11 BIC: GENODE61MA2 (VR Bank Rhein-Neckar)

GK / Letzte Änderung: 20.03.2024